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VERSICHERUNG

BITTE NICHT VERGESSEN

sehr wichtig, darf auf keinen Fall unterschätzt werden. ! ! ! ! !

ACHTUNG: Das Bundesgesetz schreibt zu den Bedingungen, die für die Beschäftigung von Arbeitnehmenden in Raucherräumen und Raucherlokalen gelten, folgendes:
Arbeitnehmende dürfen in Raucherräumen von Restaurations- und Hotelbetrieben, in Raucherlokalen und in Testräumen für Tabakprodukte beschäftigt werden, wenn Sie einer solchen Beschäftigung schriftlich zugestimmt haben.
Der Schutz von schwangeren Frauen, stillenden Müttern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die im Gastgewerbebereich arbeiten, ist im Arbeitsgesetz verankert. Dies führt in der Regel dazu, dass die genannten Personen nicht in Raucherräumen und -lokalen beschäftigt werden dürfen, selbst wenn Ihr Einverständnis vorliegt.


Sollten Sie in der glücklichen Lage sein, einen Gastronomiebetrieb führen zu können, in dem Rauchen erlaubt ist oder können Sie Ihren Gästen ein bedientes Fumoir anbieten, sollten Sie folgendes unbedingt beachten:

AUF KEINEN FALL VERGESSEN !

Vergessen Sie nicht mit Ihrem Servicepersonal, einen neuen, oder wenn Sie keinen Arbeitsvertrag mit dem Aushilfspersonal haben, einen Vertrag auszufertigen, in dem ganz klar festgehalten ist, dass es sich um einen Gastronomiebetrieb handelt in dem geraucht werden darf oder dass das Personal auch im Fumoir bedient.

Lassen Sie diesen Vertrag am besten vor Zeugen unterschreiben, denn es soll schon Personal gegeben haben die, später vor Gericht, die Aussage gemacht haben:
" Ich wurde genötigt, diesen Vertrag zu unterschreiben".

Vergessen Sie auch nicht Ihre eigenen Versicherungen
( Taggeld ) schriftlich zu orientieren, dass Ihr Betrieb ein Raucherbetrieb ist oder Sie ein bedientes Fumoir haben.


Wenn Sie keine Unterschrift Ihres Personals haben, kann Sie das, in einem Krankheitsfall, sehr teuer zu stehen kommen.

Der Grund ist einfach. Es gibt, der Antiraucherbewegung nahe stehende, Ärzte die dem, an Grippe erkrankten Servicepersonal, lange Arbeitsunfähigkeits-Zeugnisse austellen und auch die Versicherungen über die Krankheit informieren.
Die Versicherungen sind den Ärzten für solche Informationen sehr dankbar, denn Sie müssen dadurch, auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen (Rauchverbot am Arbeitsplatz), keine Leistungen erbringen.

FAZIT: Sie zahlen dem Servicepersonal, dass vertraglich festgelegte Taggeld im Krankheitsfall aus dem eigenen Sack ! ! ! !


Klären Sie das genau ab und bedenken Sie, Versicherungen haben die besten Anwälte.




Abbildung: Rauchen gestattet -