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Das GRÖSSTE PROBLEM, die LÜFTUNG

Im Gesetzt und Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen des Bundesamt für Gesundheit ( BAG )
Zusätzliche Information für Betroffene Kreise unter:

1 Restaurant und Hotelbetriebe
Raucherräume
Betreiber von Restautations- und Hotelbetrieben haben die Möglichkeit, Raucherräume einzurichten, die: u.a.

Mit einer ausreichenden Belüftung ausgestattet sind. Der Bund hat darauf verzichtet, diese Anforderungen genau zu definieren. Der Entscheid, unter welchen Bedingungen ein Raucherraum ausreichend belüftet ist, liegt bei den kantonalen Vollzugsbehörden. Mit einer mechanischen Belüftung im Unterdruck (Neue Richtlinie SWKI VA102-01 Raumlufttechnische Anlagen in Gastwirtschaftsbetrieben) kann die oben erwähnte Sorgfaltspflicht sicher wahrgenommen werden. Damit wird nämlich ein steter Luftstrom vom angrenzenden Raum in den Raucherraum angelegt, der ein Entweichen von Rauch in Nebenräume verhindert.
Es sind jedoch auch andere Lösungen zulässig.

Die gleichen Anforderungen, an die Belüftung, gelten auch für Raucherlokale.

Lesen Sie selbst unter: gvbag.pdf [1'701 KB]

Die Vorschrift, der neuen Richtlinie SWKI VA 102-01, finden Sie wenn Sie nachstehenden Link anklicken:
argv3art17april2010de.pdf [54 KB]

Auf Grund dieser Richtlinien fingen in den Kantonen die zuständigen Behörden
(vermutlich Juristen) damit an, Vorschriften für die Lüftung auszuarbeiten.

Weil sie keine Fachkräfte zugezogen haben, waren die groben Fehler vorprogrammiert.

Keiner dieser " Spezialisten " kannte den Unterschied zwischen einer Be- und einer Ent-lüftung.
Meistens steht in den Vorschriften das Wort BE-LÜFTUNG.
Sie merkten nicht, dass mit einer BE-LÜFTUNG der, vom Gesetz verlangte Unterdruck im Fumoir, praktisch gar nicht erstellt werden kann. Mit einer ENT-LÜFTUNG hingegen ist es ein Kinderspiel.

Zusätzlich werden Luftumwälzungen pro Stunde im Fumoir verlangt, die im allerbesten Fall nur im Sommer, bei offenen Fenstern, erreicht werden können. In den Übergangszeiten und vor allem im Winter, bei geschlossenen Fenstern, wird die verlangte Luftumwälzung nie und nimmer erreicht.
Der Grund ist klar. Die Vorschriften wurden von Personen gemacht, die wenig Ahnung von Lüftungen haben. Von Personen mit noch weniger Wissen im Bezug auf Lüftung, werden die Fumoirs dann später kontrolliert.
Ich möchte dies an einem Beispiel erklären.
Wenn z.B. in einem Fumoir von 50 m3 Rauminhalt ein 3-facher Luftaustausch verlangt wird, nehmen die Gesetzgeber und die Kontrollorgane an, dass ein Ventilator einer Lüftung mit einer Mindest-Lüfterleistung von 150 m3 /h, die Luft im Raum auch 3 mal austauschen kann. Diese Annahme ist aber nur dann richtig, wenn alle Voraussetzungen des physikalischen Grundgesetzes für einen Luftaustausch erfüllt sind.

Das physikalische Grundgesetz der Lüftung lautet: " der Ventilator einer Be- oder Entlüftung kann nur soviel Leistung erbringen, wie es die Ab- bezw. die Zuluft zulässt.
Die volle Leistung wird erst erreicht, wenn die zur Verfügung stehende Ab- und die Zuluft der Ventilatorleistung entspricht ".

Nun verstehen Sie sicher auch warum in einem Fumoir, wie im obigen Beispiel angenommen, der 3-fache Luftaustausch pro Stunde nur im Sommer, bei einem offenem Fumoir-Fenster erreicht werden kann.
Während dieser Zeit ist der verlangte Unterdruck im Fumoir nicht mehr vorhanden.
Im Winter, bei geschlossenem Fenster kann der verlangte Luftaustausch nicht erreicht werden, dafür ist der verlangte Unterdruck im Fumoir garantiert vorhanden.
Würde man im Winter ein Fenster öffnen, könnte der Luftaustausch wieder erreicht werden, aber der Unterdruck im Fumoir wäre nicht mehr existent, zudem würde eine Unmenge an wertvoller und immer teurer werdende Energie, absolut unnötig, vernichtet und das in einer Zeit, wo überall nur von Energie-Einsparung gesprochen wird.

Bei geschlossenen Fenstern, ob im Sommer oder Winter, könnte ein Raumluftreinigungs-System für saubere Luft im Fumoir sorgen!

Dass bei der verlangten Luftumwälzungin unserem Beispiel, im Winter, die Raucher gerade so gut draussen rauchen können, versteht sich von selbst. Vor dem Haus sind die Raucher möglicherweise nicht einmal so stark der Zugluft ausgesetzt, wie im Fumoir!
Allein schon diese zwei Beispiele zeigen, dass einiges nicht genau genommen wurde. Vieles wurde übersehen, Einiges für nicht wichtig gehalten, Anderes einfach vergessen und Einiges hinzugefügt, dass gar nicht funktionieren kann, weil die Naturgesetze nicht berücksichtigt wurden.

Abbildung: DAS BUNDES-GESETZ -

komisches und kurioses entstand

Ich weiss, dass einige Kantone mit den Lüftungsvorschriften und deren Umsetzung grosse Mühe haben. Die Kantone selbst wissen auch, dass Sie oft nicht in der Lage sind Ihre eigenen Erlasse zu kontrollieren. Darum sind Sie auf externe Prüfer angewiesen. Diese wiederum wissen nicht, was Sie prüfen oder bestätigen sollen, weil keine oder nur ungenaue Vorgaben und/oder Parameter vorgegeben sind?

Lüftungsanlagen müssen auch noch zusätzlich die Vorschriften des Amts für Umweltschutz und Energie erfüllen. Dies wird oft nicht einmal erwähnt, sondern einfach vergessen.

Die meisten, Lüftungsanlagen sind nicht mit einer Wärmerückgewinnung ausgerüstet. Nachgerüstet werden, müssen sie erst, wenn die Lüftungsleistung über 1'000 m3/h liegt.

Dazu kommt noch in einigen Kantonen die Tatsache dass: wenn die Kosten für die Lüftungsanlage, 30 Prozent des Schätzwertes des Betriebes übersteigen, musss auch noch das ganze Gebäude isoliert werden.

Tatsache ist, dass die Vorschriften oft so ausgelegt sind, dass es sich nicht lohnt einen älteren, kleinen Betrieb mit der vorgeschriebenen Lüftungsanlage nachzurüsten.

Es gibt Alternativen, fragen Sie mich.


Eine weitere Kuriosität der Lüftungsvorschrift:
Woher kommt, in einer geschlossenen Ortschaft oder an einer stark befahrenen Strasse, die vom Gesetzgeber vorgeschriebene " FRISCHLUFT "?
Da weder unterirdische noch oberirdische Leitungen oder Kanäle zum Haus führen, die von irgendwo her frische Luft bringen, wird die " sog. Frischluft " für den Betrieb zwangsläufig aus der Umgebung angesogen und die allerwenigsten Lüftungsanlagen sind mit Feinstaubfiltern ausgerüstet.
Das heisst, in der Nähe eines Strassen-Kreisels oder an einer stark befahrenen Strasse ist die Luft stärker mit Feinstaub belastet als die Luft in einem Raucherraum, in dem ein Raumluftreiniger im Einsatz ist.
oder
In allen Räumen mit oder ohne Lüftungsanlage, aber ohne Raumluftreinigungssystem, ist die selbe, stark mit Feinstaub belastete Luft vorhanden, wie in der Umgebung des Hauses. Dazu kommt noch der Essensgeruch, die Ausdünstung der Gäste und evtl. die Ausdünstung von Baumaterialien etc. ! ! ! !

ICH FRAGE MICH

WER HILFT DANN DEN WIRTINNEN UND WIRTEN, WENN SIE VON EINEM GAST VERKLAGT WERDEN,

weil Sie " DIE gesetzlichen Vorschriften erfüllen und dadurch Ihren Gästen, die, mit Feinstaub stark belastete, sog. " Frischluft " , zwangsläufig via "DER VORGESCHRIEBENEN BELÜFTUNGSANLAGE", als Atemluft in den Raum, in den Teller und ins Getränk blasen, müssen?

Der Gesetzgeber ? Die Behörden ? Die Versicherungen ? Oder der liebe Gott ?

Abbildung: FACT'S -

weiteres

Für mich ist es deshalb absolut unverständlich, dass es Nichtraucher gibt, die zwar etwas gegen das Rauchen haben, sich aber sorglos in die Gartenwirtschaft, direkt am Strassen-Kreisel, setzen und sich dort erst noch verköstigen !?!?!?!

In den Kantonalen Vorschriften werden diese Lüftungen zwar vorgeschrieben, aber in keiner einzigen kantonalen Vorschrift steht, dass diese Lüftungen auch während den Öffnungszeiten laufen müssen ! ! ! Einen Nachweis ob und wann die Anlage eingeschaltet ist oder war, wird vom Gesetzgeber nicht verlangt ! ! !

Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass die allermeisten Lüftungsanlagen den ganzen Tag NICHT eingeschalten sind. Sie werden nur eingeschalten, wenn es wirklich nötig ist. Das liegt nicht an den Wirtinnen oder den Wirten, sondern meist an den Gästen. Sie verlangen oft, dass die Lüftung ausgeschalten wird, weil Sie Zugluft verspüren.

Ich persönlich habe schon selbst erlebt, dass bei Kontrollen nicht einmal kontrolliert wurde ob die Lüftungsanlage eingeschalten ist oder nicht. Es wurde nur kontrolliert ob die Lüftung vorhanden ist !

Es wird verlangt, dass Raucherräume absolut luftdicht gegen die rauchfreien Räume abgedichtet werden müssen und dass in den Raucherräumen ein Unterdruck gegenüber den Rauchfreien Räumen herschen muss.

Es wird also verlangt, dass Naturgesetze ausser Kraft gesetzt werden müssen, oder anders gesagt, versuchen Sie einmal eine Flasche auszutrinken ohne zwischendurch Luft in die Flasche zu lassen. Es wird Ihnen nicht einmal mit einer PET-Flasche gelingen.

Bei Wandventilatoren muss die Abluft in vielen Gemeinden, wegen Geruchs- und Lärmbelastung, in einem Rohr bis auf Dachgiebel-Höhe geführt werden.
Eine teure Angelegenheit und der Heimatschutz steht auch schon in den Startlöchern.

Ich könnte noch viele kuriosen Vorschriften aufzählen, aber ich ärgere mich nur.

Alle, die berechtigten und die kuriosen Vorschriften werden von mir beachtet und auch respektiert, aber

mein Motto lautet: " die Geruchs- und Rauchbelästigungen,
in den Räumen, erst gar nicht entstehen zu lassen ".

Aus einem Raum ohne Geruch und Rauch kann auch kein Geruch und Rauch in rauchfreie Zonen gelangen.


Alles wäre, für die Juristen, viel einfacher gewesen, wenn Sie sich den letzten Satz im Gesetz und der Verordnung zu Herzen genommen hätten:
" ES SIND JEDOCH AUCH ANDERE LÖSUNGEN ZULÄSSIG ".



Dass es nach neustem Stand der Technik eine viel bessere, viel günstigere und vor allem gesündere Lösung gibt, um belastete Luft in einem Raucherraum oder Raucherrestaurant zu beseitigen, wird nicht erwähnt,

Ich jedoch, kann es beweisen.

WAS IMMER VERSCHWIEGEN WIRD !

P A R A D O X
Ich frage mich wirklich, haben eigentlich die Juristen und die anderen Personen, die mit dem Rauchverbot zu tun haben, schon einmal überlegt, was zu tun ist, um Nichtraucher vor dem Passivrauchen zu schützen ?

Ich denke nicht.

Ohne gross zu überlegen wurden Vorschriften, Auflagen und Forderungen, für die Lüftung eines Raucherzimmers ( Fumoir ), ausgearbeitet, der gesunde Menschenverstand wurde dabei oft ausser acht gelassen.

Dies beweist nachstehendes:

Abbildung: FACT'S -

Warum muss eigentlich, ausgerechnet das Raucherzimmer ( Fumoir ), wo sich kaum, oder gar nie Nichtraucher aufhalten, die beste Belüftung eines Gastrobetriebes haben?

Auf Grund dessen muss ich annehmen, dass es hier nicht um den Schutz der Nichtraucher geht, sondern um den Schutz der Raucher.
Denn, die vorgeschriebene frische Luft im Raucherraum wird beim nächsten Lungenzug aus der Zigarette wieder zu Nichte gemacht.

Ausgerechnet in der rauchfreien Zone, dem Bereich für Nichtraucher, werden keine Vorschriften im Bezug auf die " Lüftung " erlassen.

Nicht einmal in der sog. Erlebnisgastronomie, wo im Gast-Raum ein offener Grill (mit Abzug), ein offener Pizza-Ofen oder auf jedem Tisch, mit Kerzen betriebene Plattenwärmer stehen.

Dass selbst die dekorativen und heimeligen Kerzen auf den Tischen, Schadstoffe in den Raum abgeben, wird verschwiegen.

Ich will damit nur erwähnen, dass "kanzerogene Stoffe" auch in kleinen Mengen gesundheitsschädlich sein können und daher vermieden werden müssen. Die Frage ist hier, wie stark ist die Luft vor Ort bereits ohne Tabakrauch belastet und warum werden die vielen anderen, oben erwähnten, Quellen im Nichtraucherbereich, nicht einmal ansatzweise berücksichtigt?
Nachweislich werden beim verbrennen von organischen Stoffen die gleichen Schadstoffe erzeugt, wie sie beim Verbrennen von Tabak freigesetzt werden.
Als Paradox und als klarer Beweis für die Unwissenheit der "Gesundheitslobby" kann man beobachten, wie sich selbst der militanteste Gesundheitsfanatiker beim Anblick dieser " heimeligen Kerzchen " erfreut.

Wenn Sie noch die Stellungsnahme zum Nichtraucherschutzgesetz eines Professors lesen möchten, klicken Sie nachstehende PDF-Datei an: stellungnahmezumnichtraucherschutzgesetz.pdf [1'254 KB]

Ich biete eine andere Lösung an.

Es es sind die die " resoba RAUMLUFT - REINIGUNGS - SYSTEME: MINI E-250
..-CH, RONDO und QUADRA "

Diese Geräte sind in der Lage, in einem Raucherraum, trotz rauchen, eine bessere und schadstofffärmere Luft bereit zu stellen, als sie in der Gartenwirtschaft an einer befahrenen Strasse, vorhanden ist.

Oder mit anderen Worten:
Auch wenn diese Art Lüftung nicht evtl. ganz den Kantonalen Vorschriften entspricht, wird sich in der ganzen Schweiz, kaum ein Richter finden lassen, der eine Wirtin oder einen Wirt verurteillt, weil Sie oder Er im Raucherraum, nachweislich, eine bessere und schadstoffärmere Luft zur Verfügung stellt, als im Nichtraucherbereich oder als sie ausserhalb des Hauses vorhanden ist.

Bei diesen Raumluftreinigungs-Systemen, kann mittels einem handelsüblichen Laptop, unbestechlich nachgewiesen werden, ob und wann das System eingeschalten war und ob es manuell abgeschalten wurde oder in Folge eines Stromunterbruchs nicht in Betrieb war.

Weil ein Lüftungs-System
(wie herkömmliche Lüftungsanlagen übrigens auch) von einer richtigen, guten Wartung abhängig ist, macht unser System auch noch zusätzlich auf die Wartung und den Filterwechsel aufmerksam, denn NICHT die LAUFZEIT ist für einen FILTERWECHSEL massgebend, sondern die FEINSTAUBBELASTUNG im Raum bestimmt, wenn der FILTER ausgewechselt werden muss. Nicht alle Raucherräume oder Fumoirs sind gleich belastet. Die Einen mehr, die Anderen weniger.

EINES IST JEDOCH VÖLLIG KLAR: " JEDES LÜFTUNGS-SYSTEM IST NUR SO GUT WIE SEINE WARTUNG ".

Vermutlich nur, weil mein Raumluft-Reinigungs-System die bestehende Raumluft ZU GUT und ZU GÜNSTIG reinigt, findet dieses Raumluft-Reinigungs-System bei den Kantonalen-Behörden nicht die Anerkennung, die es eigentlich verdienen müsste.

Lesen Sie zu diesem Thema, unbedingt auch alle Haupt- und Unter-Seiten von:

" RAUCHVERBOT UND BELÜFTUNGSVORSCHRIFT "

und

" resoba RAUMLUFTREINIGUNGS-SYSTEME "

oder wenden Sie sich direkt an mich.

ENERGIE SPAREN

Luftreiniger, mit Schwebstoff- oder Feinstaubfilter ausgerüstet, wurden nicht entwickelt um fehlende Leistung einer mechanischen Lüftung zu ergänzen.
Sie werden in geschlossenen Räumen eingesetzt, weil sie in der Lage sind die unerwünschten Schadstoffe und Feinstäube aus der Luft zu filtern.
Diese Geräte funktionieren besser ohne zusätzliche, mechanische Lüftung, denn Sie wurden extra für Räume ohne mechanische Lüftungen entwickelt. Eine zusätzliche Lüftung bringt nur zusätzlichen Feinstaub.

Luftreiniger haben den grossen Vorteil, dass sie kostengünstiger als Lüftungsanlagen sind, sowohl in der Anschaffung wie auch im Unterhalt und vor allem im Energieverbrauch.

Abbildung: Gewinn -

Feinstaubmessungen in dichtbesiedelten Ortschaften haben ganz klar ergeben, dass in Raucher-Räumen, die NUR mit Luftreinigern ausgerüstet waren, die besten Luftwerte gemessen wurden, viel besser als im Nichtraucherbereich!

Erst an zweiter Stelle lagen die Räume, die mit einer mechanischen Lüftung mit Feinstaub-Filtern ausgerüstet, belüftet werden.

An dritter Stelle lag der Aussenbereich.




Die schlechtesten Werte wurden im Nichtraucherbereich ( ohne Luftreiniger) gemessen.

Abbildung: FACT'S -

Jeder Leser dieser Zeilen glaubt, dass es eher umgekehrt sein müsste.
Nein, dem ist wirklich so. Wenn man genau überlegt, kommt man selbst auch darauf.

Die Begründung ist einfach:

Im Aussenbereich herrscht Verkehr, der unglaublich viel Feinstaub produziert (Abgase, Bremsstaub, Gummiabrieb etc.). Dazu kommen noch Emissionen von Heizungen und Abluft aus Produktionsbetrieben. Zusätzlich trägt noch der Wind zur Verteilung von Feinstaub aus der weiteren Umgebung dazu bei.

Aus diesem Grund ergaben sich die nachfolgenden, logischen Ergebnisse:

Im Raucher-Raum mit nur Luftreiniger sind die besten Luftwerte gemessen worden, das kommt daher, weil die Raumluft ohne Unterbruch gefiltert wird und keine sogenannte "Frischluft" direkt von Aussen in den Raum geblasen wird.

Im Raum mit der mechanische Lüftung die mit Filtern ausgerüstet sind wird die Luftqualität besser, weil zusätzlich nur noch gefilterte Luft, durch die Lüftung von Aussen in den Raum geblasen wird.



Im Nichtraucherbereich ist logischerweise, die gleiche Luft vorhanden wie draussen, dazu kommt die Ausdünstung der Menschen, der Essensgeruch, das Ausdünsten von Baumaterialien und der vorhandene Staub, der durch das Begehen zusätzlich immer wieder aufgewirbelt wird. Aus diesen Gründen wurden im Nichtraucherbereich die schlechtesten Werte gemessen.

Abbildung: FACT'S -

WAS MAN AUCH WISSEN SOLLTE

Zusätzliche Informationen:

Wenn man weiss, dass mit der im Raum vorhandenen, filtrierten Luft, ein erwachsener, unbelasteter Mensch, pro Minute 12 bis 15 Atemzüge macht und während dieser Minute 7,5 Liter Atemluft ein- und ausatmet, kann man hochrechnen, dass er während einer Rauchpause von 10 Minuten im Fumoir 75 Liter Atemluft umwandelt. Da nicht jedes Einatmen auch automatisch auch ein Lungenzug ist, kann man etwa abschätzen, wie lange ein Mensch, in einem absolut, hermetisch abgeschlossenen Raum, rauchenderweise überleben kann. Massgebend ist nur die grösse des Raums.

Weitere, interessante Angaben zur Atemluft im Raum, die wir im besten Fall einatmen können.
Sie besteht aus:


78% Stickstoff,
21% Sauerstoff ( mehr Sauerstoff ist in der Natur auf der ganzen Welt nicht vorhanden )
und
1% Restgase.

Der Mensch wandelt diese Gase in der Lunge um und stösst Gase in folgender Zusammensetzung wieder aus:

73,5% Stickstoff
15,8% Sauerstoff (wenn dem nicht so wäre, könnten wir keine Wiederbelebungs-Stossbeatmungen machen)
5,9% Wasserdampf
3,9% Kohlendioxyd und
0,9% Restgase

Der Mensch verbraucht pro Atemzug also nur 5,2% des vorhandenen Sauerstoffs und 4,5% des Stickstoffs, der den grössten Anteil unserer Atemluft ausmacht.

Obige Angaben bestätigen, dass die verlangten Frischluftmengen, die den Fumoirs nach Vorschrift zugeführt werden müssen, masslos übertrieben sind, vor allem, wenn Luftreiniger im Raumvorhanden sind.

Grundsätzlich muss man sich sowieso fragen; warum muss eigentlich, ausgerechnet im Fumoir die beste Luft sein, vor allem wenn es eigentlich darum geht, die Nichtraucher zu schützen???


ALSO LUFTREINIGER STATT MECHANISCHE LÜFTUNGEN VERWENDEN, DIES BRINGT ZUSÄTZLICH ERST NOCH:

EINE ENORME ENERGIE - EINSPARUNG
.


Ein sehr wichtiger Punkt, der für Luftreiniger spricht, ist der geradezu bescheidene Energiebedarf!
Zum Beispiel verbraucht ein resoba Mini E-250
..-CH Luftreiniger mit Feinstaubfilter der Güteklasse 11 ( Filter mit der Güteklasse 11 werden auch in Operationsräumen und Labors eingesetzt ) auf der höchsten Ventilatorstufe 4, nur 36 Watt pro Stunde und filtert während dieser Zeit 100 m3 Umgebungsluft. Oder anders rum: Bis der Luftreiniger eine Kilowattstunde Energie verbraucht hat, muss er während 27,78 Stunden auf der höchsten Stufe laufen und filtert während dieser Zeit über 2778 Kubikmeter Luft.

Durch die Lüftungsbestimmungen "mit mechanischer Belüftung" in einzelnen Kantonen, entsteht ein höherer Energie-Verbrauch und dadurch auch Mehrkosten für die Betreibung des Fumoirs.

Vergleichen Sie den Energie-MEHR-Bedarf, mit nachstehender Exceltabelle. Der Vergleich ist zwischen einer mechanischen Lüftung, die keinen Wärmetauscher hat und nicht über eine Wärmerückgewinnung geführt wird auf der einen Seite und dem Luftreiniger resoba Mini E-250
..-CH, auf der Anderen.
Bei der Berechnung werden nur die Energiekosten, die nötig sind um die mechanischen Fumoirbelüftung zu betreiben, herangezogen. Selbstverständlich sind die Heizkosten die für diesen Raum anfallen mit einbezogen.

Der Strompreis muss in der Excelliste immer eingegeben werden, auch wenn mit einer anderen Energie geheizt wird. Er wird auch für die Berechnung der Energiekosten für die Luftreiniger benötigt.
Das Resultat zeigt die reinen Energiekosten, die zum Betreiben der mechanischen Lüftungen mit einer Elektro-Heizung anfallen. Da evtl. günstigere, andere Energiekosten wie z.B Oel, Holz, Gas, Pellets etc., prozentual nur unwesentlich etwas auf so einen kleinen Raum ausmachen, wird der Energie-Verbrau nicht verfälscht.

In der nachstehendenEnergie-Verleichs-Tabelle müssen oder können nur die hellblau unterlegten Felder ausgefüllt werden.

Vergleichen Sie die Energie-Kosten mit der nachstehender Excel-Tabelle. Die Tabelle ist selbsterklärend, wenn Sie den Text in den Eingabefeldern dazu lesen.
energieverbrauchsvergleich.xls [225 KB]

Wenn man die Tabelle ausgefüllt hat und danach das Resultat sieht, muss man sich fragen, warum es Kantone gibt, die solche Energiefresser noch zulassen. Sie dürften eigentlich nur noch ausserhalb der Heizperiode eingeschaltet werden.

Wundern muss man sich, dass es viele Kantone gibt, die diese Energiefresser, empfehlen ja sogar vorschreiben und zulassen und das ausgerechnet jetzt, wo nach Fukushima nur noch über Atomausstieg und Energieeinsparen geredet wird.

Ich Frage mich, kommunizieren die zuständigen Kantonalen Ämter nicht miteinander? Oder gehen etwa die falschen Leute an Fachtagungen?

Ich hoffe die zuständigen Behörden und Ämter merken es noch frühzeitig, was für ein riesiges Potential an Energieeinsparung bei Lüftungsanlagen vorhanden ist. Es liesse sich sehr viel Energie einsparen, schon bevor die AKW's vom Netz gehen.

FAZIT: Eigentlich müsste man resoba LUFT - REINIGUNGS - Systeme fördern.

Abbildung: Information -