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Standard-Luftreiniger

NUR MIT HEPA-FILTER

Wir haben immer nur Raumluftreiniger mit HEPA-Filter ( High Efficiency Particulate Air Filter ) verkauft.
Das wird auch in Zukunft so bleiben.

Der Kanton Bern, ist der erste Kanton, der diese Geräte geprüft hat und in seinem Gesetz auch vorschreibt. Dazu musste der Kanton die bestehende Bauverordnung ändern.
In der geänderten Bauverordnung steht jetzt im Art. 64 Abs. 5 ganz klar:
Für Räume ohne mechanische ZU- und AB-Luftanlage genügt ein " Luftreiniger mit HEPA-Schwebstofffilter ".
Das ist unser Beitrag zum Energiesparen.

Abbildung: Information -

DECKEN-AUFBAUGERÄT

Decken-Aufbaugeräte werden meist in Grossen Räumen eingesetzt.

Es gibt, analog zu diesen Geräten auch Decken-Einbaugeräte. Diese werden
in abgehängte Metall-, Holz- oder in Gipsdeckeneingelassen.
Restaurants bevorzugen diese Geräte.

Luftreiniger mit HEPA - Schwebstoff-Filter sind vom Kanton Bern, in Räumen ohne mechanische Lüftung, vorgeschrieben.
( Siehe Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (SchPV) Artikel 64 Absatz 4) oder im Gesuch um Bewilligung eines Fumoirs für das Gastgewerbe.

WANDGERÄT

Wandgeräte werden ebenfalls in grossen Räumen eingesetzt.

Sie haben den Vorteil, dass mehrere Geräte, an verschiedene Wände montiert werden könen,

durch das wird eine bessere Luftzirkulation erreicht.

Raumluftreiniger mit HEPA - Schwebstoff-Filter sind vom Kanton Bern, in Räumen ohne mechanische Lüftung, vorgeschrieben.
( Siehe Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (SchPV) Artikel 64 Absatz 4) oder im Gesuch um Bewilligung eines Fumoirs für das Gastgewerbe.

Abbildung: Wandgerät -

BODENGERÄTE

Bodengeräte, werden hauptsächlich eingesetzt, wenn mobilität erwünscht wird,

oder, wenn sie in verschiedenen Räumen eingesetz werden müssen.

Diese Geräte sind auch fahrbar
( auf Rollen ) lieferbar. Die grösseren Geräte sind mit Rollen ausgerüstet.

Raumluftreiniger mit HEPA - Schwebstoff-Filter sind vom Kanton Bern, in Räumen ohne mechanische Lüftung, vorgeschrieben.
( Siehe Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (SchPV) Artikel 64 Absatz 4) oder im Gesuch um Bewilligung eines Fumoirs für das Gastgewerbe.

Abbildung: z.B. ein Bodengerät -