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Ist für einmal die Günstigste die Beste?

Welche Lüftung oder welches System brauche ich, wenn ich mein Raucherlokal oder Fumoir, nach den geltenden Lüftungsvorschriften, meines Kantons, richtig belüften will?

Welche Systeme stehen uns überhaupt zur Verfügung ?

Es stehen nur zwei Systeme zur Auswahl: Die Mechanische-Lüftung und das Raumluft-Reinigungs-System.

1. Die Mechanischen Lüftungen können aus Wand- oder Fensterlüftern
(Wand- und Fensterventilatoren) bestehen, es bleiben immer Wandlüfter, auch dann, wenn sie nachträglich durch ein Rohr- oder Rohrsystem, in den Innenraum erweitert wurden.

2. Mechanische Lüftungen, deren Zu- und Abluft in einem Rohr- oder Kanalsystem geführt werden und die, die benötigte Luftmenge von Aussen bezieht, durch den Raum führt und wieder in den Aussenbereich abgibt. Wenn eine solche Anlage mehr als 1'000 m3 Luftleistung erreicht, muss sie mit einem Wärmetauscher ausgerüstet sein, oder die Abluft muss über eine Wärmerückgewinnung geführt werden.

Die allermeisten Mechanischen Lüftungen in Raucherlokalen und Fumoirs bestehen aus Wand- und / oder Fensterlüftern. Es handelt sich bei dieser Art der Lüftung um eine ENT-LÜFTUNG.
Einige, Betriebe verfügen über eine geführte, Mechanische Entlüftung, sind jedoch nicht verpflichtet die Luft über Wärmetauscher zu leiten, weil die Luftmenge von 1'000 m3 pro Stunde nicht erreicht wird.

Auf dem Markt werden auch Wand- und Fensterlüfter angeboten, die mit einer elektrischen Heizung aufgerüstet sind. Diese sind jedoch nicht zu empfehlen. Die Ansaugluft wird zwar aufgeheizt, die Abluft jedoch, wird mit der vorhandenen Wärme ungenutzt, an den Aussenbereich abgegeben.
(ein ökologischer Unsinn).

Als Hilfestellung:
Ein Raucherlokal von 80 m2 Grundfläche und z.B. 3 Meter Raumhöhe hat ein Raumluft-Volumen von 240 m3. Selbst wenn jetzt noch ein 4-facher Luftaustausch pro Stunde verlangt wird, erreichen wir erst eine Luftförderleistung von 960 m3 pro Stunde und es muss daher keine Wärmerückgewinnung nachgerüstet werden. Genau dieser Umstand führt dazu, dass teure Energie verschwendet wird.

Egal welches System Sie für besser, einfacher, günstiger oder ökologisch sinnvoller halten, zuletzt entscheiden die Vorschriften Ihres Kantons, welches System Sie einsetzen dürfen oder müssen!

Nachstehend die grundsätzlichen Unterschiede:

Luftreinigunggeräte
und mechanische Lüftungen ( inkl. Wand- und Fensterlüfter, Ventilatoren ) sind grundsätzlich zwei total unterschiedliche Systeme.

Mechanische Lüftungen dienen dem Transport der Luft von draußen nach drinnen und umgekehrt.

Raumluftreinigungs-Systeme dienen der Reinigung der Atemluft
in einem geschlossenen Raum.

( Für Raumluftreinigungssysteme ist zusätzliche Aussenluft kontraproduktiv; lesen Sie dazu auch weiter unten die Fact's )

Wenn man nun weiss, dass wir draußen in der Natur rund 4.800 Schadstoffe in der Atemluft haben, dann verrate ich kein Geheimnis. Dass genau dieselbe Luft auch in den Räumen vorhanden ist, wenn sie durch lüften (öffnen der Fenster oder per Belüftungsanlage, ist dabei egal) eben mit dieser Luft versorgt werden, ist nicht mehr als logisch und begreifbar.

Folglich kann die gesetzliche Formel herangezogen werden, nach dem Schadstoffe ungefährlich sind, solange sie einen bestimmten (gesetzlich festgelegten) Grenzwert nicht überschreiten und durch Verbindung der vorhandenen Schadstoffe keine gesundheits-gefährdenden Schadstoff-Cocktails entstehen können.

Wir leben mit dieser Luft schon seit Millionen von Jahren ohne Probleme, sofern unser allgemeiner Gesundheitszustand als normal zu bezeichnen ist. Gibt es gesundheitliche Probleme, dann kann bereits das Atmen diese Luft zu extremen organischen Belastungen führen, als Beispiel möchte ich hier das Thema Allergien oder Allergiker anführen.

Kommen wir nun zum Rauchen. Dass rauchen nicht gesundheitsförderlich ist, sollte jedem klar sein der raucht. Darüber sollte eigentlich kein Zweifel bestehen. Allerdings ist auch, wie immer und überall, die Menge der gerauchten Zigaretten ausschlaggebend. Zu viel Süßigkeiten, Fastfood, Alkohol, oder zu viel Arbeit und Stress schaden der Gesundheit ebenfalls!. Solange die Schadstoffe, die beim Rauchen entstehen, nur den Raucher selbst belasten, ist das sein Problem. Zum allgemeinen Problem wird es erst, wenn dadurch Nichtraucher belastet werden.

Durch rauchen kann:

eine subjektiv wahrgenommene Geruchsbelästigung entstehen, diese muss jedoch nicht zu Gesundheitsschäden führen und ist daher auch nicht einklagbar sonst dürfte keine Auto mehr fahren, kein Bauer mehr Gülle ausbringen, und selbst die Düfte aus der Küche, die beim Zubereiten der Speisen entstehen, könnten dann zu Ärger führen. Parfüms, Holzfeuerungen, Ölfeuerungen, etc. (man könnte die Liste endlos erweitern) können ebenfalls als Geruchsbelästigungen gelten.

In Raucherbereichen können die in der Luft durch rauchen erzeugten Schadstoffmengen die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten und damit kann es zu Luftverunreinigungen kommen welche die Gesundheit von anderen Menschen, sprich Nichtraucher, gefährden können. Also hat der Gesetzgeber darauf zu achten, dass diese Gefährdung ausgeschlossen ist.

Seltsamerweise wurde bei unseren Rauchverboten in keiner einzigen Diskussion auf die bestehenden Gesetze Bezug genommen, in welchen schon seit Jahrzehnten alles Notwendige bestens geregelt wurde. Ich nehme hier Bezug auf die europaweit geltenden Arbeitsplatz-Richtlinien. In diesen Gesetzen zum Arbeitsschutz sind auch die Schadstoffgrenzen festgelegt. Werden diese unterschritten, besteht keine Gefährdung für die Arbeitnehmer. Wenn keine Gefährdung für Arbeitnehmer besteht, dann kann logischerweise für die, nicht arbeitenden Menschen, wie z.B. Gäste in einem Restaurant, ebenfalls keine Gefährdung existieren. Oder? Dass man diese Arbeitsplatz-Richtlinien in allen Arbeitsbereichen umgesetzt hat und kontrolliert ist gut! Warum nicht in der Gastronomie????

Hätte man diese Richtlinien endlich umgesetzt, wären alle Diskussionen überflüssig. Diese Richtlinien sind die einzigen Gesetze in denen das Thema Luftschadstoffe ausgiebig und umfassend geregelt wurde (ich spreche von den Maximalen Arbeitsplatz-Konzentrations-Werten oder kurz MAKs)

Zurück zu meinem Luftreinigungssystem. Ich weise mit meinem Gutachten nach, dass ich diese MAK-Werte um bis zu 80% unterschreiten, auch mit rauchen!!! Mit meinem Luftreinigungssystem erzeuge ich eine Luft die besser ist, als die draussen in der Natur! Auf Grund von Schadstoffmessungen wurde auch bewiesen, dass in Räumen in denen geraucht wird, die aber mit meinem Luftreinigungssystem betrieben werden, eine schadstoffärmere Atemluft vorhanden ist, als in Räumen in denen nicht geraucht wird, oder eine mechanische Belüftungsanlage in Betrieb ist.

Wenn man nun auch noch den Energieverbrauch von mechanischen Lüftungen mit dem Energieverbrauch meines Luftreinigungssystems vergleicht, wird der Entscheid ganz klar zu Gunsten des Luftreinigungssystems ausfallen. Mit meinem Luftreinigungssystem könnten weit mehr als 80 Prozent der Energiekosten eingespart werden.

Gerade diese Tatsache wird mit entscheiden, ob die Zukunft den mechanischen Lüftungen oder dem Luftreinigungssystem gehört. Ïch denke dem Luftreinigungssystem wird in Zukunft mehr Beachtung geschenkt werden müssen. Dafür sprechen die gesundheitlichen Aspekte und die Energie-Einsparung von weit mehr als 80 Prozent.

Rechnen Sie selbst. Nutzen Sie dazu die nachstehende, selbsterlärende Exceltabelle :
energieverbrauchsvergleich.xls [225 KB]

ARGUMENTE DER GEGENER VON LUFTREINIGUNGSSYSTEMEN

DER GERECHTIGKEIT HALBER, FINDEN SIE NACHSTEHEND DIE ANTWORTEN VON FACHLEUTEN AUF MEINE FRAGEN:

" WARUM WERDEN LUFTREINIGUNGS-SYSTEME NICHT VON ALLEN KANTONEN EMPFOHLEN "?

" WARUM MÜSSEN DANN LUFTREINIGUNGS-SYSTEME, BEI FEHLENDER LEISTUNG DER LÜFTUNG, EINGESETZT WERDEN"?

" WARUM LÄSST EIN KANTON DIESES LUFTREINIGUNGS-SYSTEM NICHT ZU "? JA, VERBIETET ES SOGAR.

Das sind Antworten auf meine Empfehlung Luftreinigungssyteme an Stelle mechanischer Lüftungen einzusetzen, von einem sog. Fachmann aus dem Kanton Aargau:

Leider können wir Ihre Interpretation und Schlussfolgerungen bezüglich dem Schutz vor Passivrauchen nicht teilen. Zum Verständnis informieren wir Sie gerne über unsere Haltung zu Luftreinigern.

Nach Art. 4 Abs. 1 Lit. b PaRV muss der Raucherraum mit einer ausreichenden Belüftung ausgestattet sein. Bei der Beurteilung berücksichtigen wir insbesondere die Richtlinie des Schweizer Vereins von Gebäudetechnik-Ingenieuren SWKI VA 102-01 über Raumlufttechnische Anlagen in Gastwirtschaftsbetrieben und den Sachstandsbericht über den Stand von Wissenschaft und Technik zum Technischen Nichtraucherschutz. Damit möchten wir erreichen, dass der Stand der Technik gebührend bei der Beurteilung zum Schutz vor Passivrauchen beachtet wird. Der Bericht der Ad-hoc-Arbeitsgruppe zum Technischen Nichtraucherschutz geht explizit auf Raucherkabinen, Luftreinigungs- und Filtersysteme und auf die Zertifizierung von Technischen Nichtraucherschutz-Systemen durch das Institut für Industrieaerodynamik (I.F.I.) in Aachen ein. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass:

a) keine ausreichenden Grundlagen (insb. Grenzwerte) zur Beurteilung von technischen Nichtraucherschutzsystemen bestehen,

b) sich privatrechtliche Zertifizierungen lediglich auf einzelne ausgewählte Stoffe/Stoffklassen beziehen und
c) keine Messergebnisse unter normalen Betriebsbedingungen bestehen.

Auszug aus dem Bericht:
"Beschluss der 23. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden am 19./20. März 2009 in Erfurt zu technischer Nichtraucherschutz (TOP 11.3; Votum: 16 : 0 : 0):
Hersteller von Luftreinigungs- und Filtersystemen bieten technische Nichtraucherschutzsysteme mit der Behauptung an, eine Luftqualität zu gewährleisten, die dem Nichtrauchen entspricht. Dazu gibt es derzeit keine Belege, zumal keine Grenzwerte definiert sind. Die AOLG bittet die LAUG um einen Sachstandsbericht über den Stand von Wissenschaft und Technik bis zur 26. AOLG.

Begründung:

1) Nach Auffassung einschlägiger nationaler (wie z.B. Deutsches Krebsforschungszentrum - DKFZ - und Helmholtzzentrum München) und internationaler Institutionen (wie z.B. Weltgesundheitsorganisation - WHO -, American Society of Heating, Refrigerating and Air-Conditioning Engineers - ASHRAE -) ist derzeit ein dem absoluten Rauchverbot gleichwertiger Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens mit technischen Mitteln nicht erreichbar.

2) …"

Die SWKI Richtlinie VA 102-10 hält zudem fest:
"Luftreiniger sind kein Ersatz für eine Lüftungsanlage, da Luftreiniger nicht in der Lage sind, verbrauchte Luft zu ersetzen." ( Dies ist gelogen, denn dieser Satz ist in den Richtlinien nirgend geschrieben! )

Messergebnisse und TÜV-Berichte auf den vorangegangenen Seiten wiederlegen jedoch seine Begründungen.

DER KAMPF, MECHANISCHE LÜFTUNG gegen LUFTREINIGERN

Gehen wir zuerst auf die nachstehende Richtlinie ein:

Die SWKI Richtlinie 102-1 hält zudem fest:
" Luftreiniger sind kein Ersatz für eine Lüftungsanlage, da Luftreiniger nicht in der Lage sind, verbrauchte Luft zu ersetzen."

Das stimmt nur im Bezug auf Standard-Luftreinier.

Es gibt jedoch Raumluft-Reinigungs-Systeme, die in der Lage sind, im System, verbrauchte Luft mit Sauerstoff anzureichern.


Muss verbrauchte Luft ersetzt werden?

Ja, sicher, aber bestimmt nicht in so masslos übertrieber Menge.


Dazu nachstehend einige Angaben zur Atemluft die Nichtraucher und Raucher in der freien Natur, wie auch in Innenräumen von Restaurationsbetrieben, im aller besten Fall vorfinden und daher auch EINATMEN müssen.

Sie besteht aus:

78% Stickstoff,
21% Sauerstoff ( mehr Sauerstoff ist in der Natur auf der ganzen Welt nicht vorhanden )
und
1% Restgase.

Ein Mensch wandelt ein Teil dieser Gase in der Lunge um. Beim Ausatmen hat die Atemluft folgende Zusammensetzung:

73,5% Stickstoff
15,8% Sauerstoff ( wenn dem nicht so wäre, könnten man niemanden Wiederbeleben, man würde zum Mörder )
5,9% Wasserdampf
3,9% Kohlendioxyd
und
0,9% Restgase


Der Raucher, wie auch der Nichtraucher verbrauchen pro Atemzug also nur 5,2% des vorhandenen Sauerstoffs und 4,5% des Stickstoffs, der in der Atemluft vorhanden ist.

Wenn man jetzt noch weiss, dass ein erwachsener Mensch, bei normaler Belastung, pro Minute 12 bis 15 Atemzüge macht und mit jedem Atemzug ca. 0,5 Liter Atemluft einatmet, kommt man auf 7,5 Liter pro Minute oder 450 Liter pro Stunde.

Auf Grund des Raumvolumens und obiger Angaben, kann jeder selbst ausrechnen, wie lange es dauern wird, bis die Atemluft ausgeht. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Raum in der Nichtraucher- oder um einen Raum in der Raucherzone handelt.

Das Resultat bestätigt, dass ein Raumluftreinigungs-System mit Sauerstoff-Konditionierung keine zusätzliche, mechanische Belüftung braucht um seine Aufgabe zu erfüllen. Ganz im Gegenteil. Die zugeführte Aussenluft muss zusätzlich, mit der vorhandene Innenraumluft, gereinigt werden.

Nach den Richtlinien der SWKI VA 102-01 Raumlufttechnische Anlagen in Gastwirtschaftsbetrieben wird aber eine Luftmenge von 33 Kubikmeter
( 33'000 Liter ) pro Sitzplatz und Stunde verlangt!
Der Gast auf diesem Sitzplatz benötigt jedoch, ohne Schaden zu nehmen, davon lediglich 450 Liter pro Stunde!
Die restlichen 32'550 Liter " sog. Frischluft " wird unverbraucht wieder an den Aussenbereich abgeführt.
Sie dient lediglich zur unnötigen Ausspühlung der Wärme im Raum.

Gelinde gesagt, ein ökologischer Wahnsinn!

Bei der mechanischen Lüftung wird der Bedarf an " sog. Frischluft " nur so hoch angesetzt, weil man glaubt, dass Schadstoffe dadurch hinaus gespühlt werden.
Das ist leider ein Trugschluss, denn die Schadstoffe sind schwerer als die Luft und befinden sich daher zuerst auf Kopfhöhe und senken sich später im Raum ab.
Ab- und Zuluft wird aber praktisch immer über Kopf in und aus dem Raum geführt. Nur kalte Luft senkt sich ab und würde dadurch einen Spühleffekt bewirken.
Kalte Zugluft mögen aber selbst Raucher nicht. Da können Sie gerade so gut draussen rauchen!

Hinausgespühlt wird mit einer mechanischen Lüftung die Wärme während der Heizperiode. Energie, die wir eigentlich sparen sollten!
Vor allem in Zukunft, wenn die AKW's vom Netz gehen sollten.

Will man die, vom Bund empfohlene Sorgfaltspflicht erfüllen, ist das in den meisten Kantonen mit restriktiveren Lüftungsvorschriften gar nicht möglich, weil diese vorschreiben, dass der Raucher- vom Nichtraucherbereich luftdicht abgetrennt sein muss. Die Sorgfaltspflicht verlangt aber genau das Gegenteil. Überzeugen Sie sich selbst:

Im Gesetzt und Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen des Bundesamt für Gesundheit ( BAG ) steht aber:

1 Restaurant und Hotelbetriebe
Raucherräume
Betreiber von Restaurations- und Hotelbetrieben haben die Möglichkeit, Raucherräume einzurichten, die: u.a.
Mit einer ausreichenden Belüftung ausgestattet sind. Der Bund hat darauf verzichtet, diese Anforderungen genau zu definieren. Der Entscheid, unter welchen Bedingungen ein Raucherraum ausreichend belüftet ist, liegt bei den kantonalen Vollzugsbehörden. Mit einer mechanischen Belüftung im Unterdruck (Neue Richtlinie SWKI VA102-01 Raumlufttechnische Anlagen in Gastwirtschaftsbetrieben) kann die oben erwähnte Sorgfaltspflicht sicher wahrgenommen werden. Damit wird nämlich ein steter Luftstrom vom angrenzenden Raum in den Raucherraum angelegt, der ein Entweichen von Rauch in Nebenräume verhindert. ( Wenn der Raucherraum vom Nichtraucherbereich luftdicht abgetrennt sein muss, ist dies leider unmöglich).

Einfacher erklärt: Entweder Unterdruck im Fumoir, dann Zuluft vom Nichtraucherbereich, oder Dichtheit zum Nichtraucherbereich, dann kein Unterdruck im Fumoir!
Beides zusammen ist nur mit einer sehr aufwendigen und sehr teuren Lüftungsanlage möglich, oder eben mit einem Raumluft-Reinigungs-System!

Die Vorschrift, der neuen Richtlinie SWKI VA 102-01,
finden Sie wenn Sie nachstehenden Link anklicken: argv3art17april2010de.pdf [54 KB]

Wenn man die Vorschriften genau durchliest, muss man feststellen, dass nur auf Seite 1, Artikel 17 LÜFTUNG
auf eine natürliche Lüftung eingegangen wird. Das betrifft
über 90% der Raucherlokale und Fumoirs, auch dann, wenn der Luftaustausch mittels Wand- und Fensterlüftern oder mittels, in Rohren oder Kanälen geführten Lüftung, ohne Wärmetauscher, erfolgt, an Stelle der Stosslüftung.

Ab Seite zwei, wird nur noch über Dezentrale Raumbelüftung mit Wärmetauscher geschrieben. Die in Klammer gesetzten Wand/Fenstergeräte gibt es nicht in der Ausführung mit Wärmetauscher, nur in der Ausführung mit zusätzlicher Heizung an den Wand- oder Fensterlüftern.

Und das alles zu: ausreichender Belüftung VON FUMOIRS!


AUFLAGEN FÜR NICHTRAUCHERZONEN GIBT ES ABER NICHT ! ! !
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Die Frage ist nun, in welchen Räumen wird mehr Luft verbraucht und muss ersetzt werden?
Verbrauchen Raucher mehr Luft als Nichtraucher?
Warum gilt nicht auch das Gleiche für den Nichtraucherbereich eines Betriebes?
Wird da keine Luft verbraucht?

Vielleicht haben diese Wissenschaftler auch schon bemerkt, dass sich im Nichtraucherbereich weniger Gäste aufhalten?
Ist das der Grund, warum in diesen Räumen die verbrauchte Luft nicht ersetzt werden muss, obwohl da auf jedem Tisch, die "heimeligen" Kerzen vor sich hin brennen.
Oder in der Erlebnisgastronomie die Pizza-Öfen und der Grill, mit Holz oder mit Holzkohle befeuert, der Atemluft den Sauerstoff entziehen darf, aber mit dem Rauchgeruch, dafür mindestens in Gedanken, das romantische Lagerfeuer wieder aufleben lässt?
Oder hatten die Wissenschaftler etwa schon Kenntnis von den Artikeln im nachstehenden " Link " ?

Auf Grund der fehlenden Belüftungsvorschriften in Nichtraucherzonen wären doch die Nichtraucher bei den Rauchern in den Fumoirs besser aufgehoben, oder ????

Sie können selbst sehen, die Verwirrung ist gross und auch die Gesetze der Physik kennt und versteht leider nicht Jeder!

Wenn man alles gelesen und verstanden und dazu noch mit der Exceltabelle Energie-Berechnungen gemacht hat, kann man auch nicht verstehen, warum die Kantone Luftreinigungssysteme nicht vorschreiben.

Das einzige was ich an den Behörden bewundere ist der Mut, den Sie haben, an einmal erarbeiteten Bestimmungen und Vorschriften fest zu halten.

Das kommt aber nicht von "ungefähr". Schuld daran ist, dass auf diesem Gebiet nicht Fachleute, sondern auf diesem Gebiet nicht ausgebildete Beamte und oft erst noch vom falschen Departement, die Bestimmungen ausarbeiten, abnehmen und kontrollieren müssen.

Das ist etwa so zu verstehen wie, wenn beim nächsten Vorführtermin Ihres Fahrzeuges, statt ein Automobilexperte, der Kantonstierarzt Ihr Fahrzeug abnimmt.

Wenn das so weiter geht, wird das nächte Verbot heissen:
" LUNGENZÜGE MIT RAUCHERWAREN SIND STRENGSTENS VERBOTEN " ( JA, JA und in jedem Fumoir sitzt ein Beamter, der dies überwacht ) ! ! !

Dem ist eigentlich nichts mehr hinzu zu fügen ! ODER DOCH ???

Abbildung: FACT'S -

Doch, dem ist etwas hinzu zu fügen, nämlich das aller Wichtigste.

Beim " RAUCHVERBOT " handelt es sich eigentlich um ein " GESUNDHEITS - GESETZ ".

Das Gesetz verlangt ganz klar, dass die " NICHTRAUCHENDEN " vor den " SCHADSTOFFEN " die, die " RAUCHER " produzieren, geschützt werden müssen.

Dass heisst im Klartext doch, dass es nicht sein darf, dass die " NICHTRAUCHENDEN ",
neben der sonst schon schlechten Luft, auch noch zusätzlich die Schadstoffe der Raucher einatmen müssen.

Eine Frage sei dazu erlaubt.

Warum wird eigentlich, ausgerechnet nur im Raucherbereich " frisch Luft " verlangt und im Nichtraucherbereich, nicht ?

Logischerweise müssten doch die Nichtraucher mit frischer Luft versorgt werden !!!!

Mir scheint, dass vor lauter Vorschriften und Auflagen, dass Ganze in die falsche Richtung läuft, oder schon gelaufen ist.

Ein weiterer Beweis dafür ist:

Bei Wetterlagen mit hoher Ozonkonzentration oder hoher Feinstaubbelastung wird die Bevölkerung, via Radio, aufgefordert die Kinder im Hause und die Fenster geschlossen zu halten.

Was nützt das, wenn keiner daran denkt, dass auch die Lüftungsanlagen ausgeschaltet werden müssten!!!!

Ich denke, fast jeder der alles zu diesem Thema gelesen und mit den vorhandenen Excel-Tabellen experimentiert hat, wird mir zustimmen.