Beherbergungs-Betriebe
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Einen Vorteil haben die Beherbergungsbetriebe gegenüber den " gästezimmerlosen " Gastronomie-Betrieben.
Den Vorteil, den nur Beherbergungs-Betriebe ausnützen können ist der Gesetzesartikel:
" Gäste- und Personalzimmer sind vom Rauchverbot ausgenommen. "
Der Grund liegt darin: Gäste- und Personalzimmer werden, vom Gesetzgeber, dem Privaten Bereich zugeordnet.
Das bedeutet, dass die Gästezimmer die einzigen Räume sind, die vom Servicepersonal bedient werden dürfen.
Aber auch nur dann, wenn der Vermieter das Rauchen in diesen Zimmern erlaubt !!!
Das Personal darf Raucher-Gästezimmern auch nur bedienen, wenn Ihr schriftliches Einverständnis vorliegt.
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