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Die Gesetze sind auch hier absolut klar |
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GESETZ |
DAS BUNDES-GESETZ
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ES GELTEN DIE GENAU GLEICHEN GESETZTE WIE FÜR DIE GASTRONOMIE.
Im Bundesgesetz und in ALLEN kantonalen Gesetzen steht ABER AUCH:
" GÄSTE- UND PERSONALZIMMER SIND VOM RAUCHVERBOT AUSGENOMMEN ".
Rauchen ist demzufolge in Gäste- und Personalzimmer erlaubt.
Ausnahme: der Vermieter verbietet es.
Der Gesetzgeber wollte sich nicht in Privatsphäre einmischen, daher hat er die Hausordnung vor das Gesetz gestellt. dass heisst: Der Vermieter allein bestimmt in welchen Gäste- und Personalzimmer geraucht werden darf oder nicht.
Wenn Sie in Ihrem Betrieb Raucher-Gästezimmer anbieten können , ist folgendes wichtig:
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ACHTUNG |
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Ab 1. Mai 2010 darf aus Raucher-, Gäste- oder Personalzimmer, keine Rauch- oder rauchgeruchsbelastete Luft in die angrenzenden Räume, wie Gänge, Treppenhäuser etc. gelangen !!!
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