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Die Gesetze sind auch hier absolut klar

GESETZ


DAS BUNDES-GESETZ

ES GELTEN DIE GENAU GLEICHEN GESETZTE WIE FÜR DIE GASTRONOMIE.

Im Bundesgesetz und in ALLEN kantonalen Gesetzen steht ABER AUCH:

" GÄSTE- UND PERSONALZIMMER SIND VOM RAUCHVERBOT AUSGENOMMEN ".

Rauchen ist demzufolge in Gäste- und Personalzimmer erlaubt.

Ausnahme: der Vermieter verbietet es.

Der Gesetzgeber wollte sich nicht in Privatsphäre einmischen, daher hat er die Hausordnung vor das Gesetz gestellt.
dass heisst:
Der Vermieter allein bestimmt in welchen Gäste- und Personalzimmer geraucht werden darf oder nicht.


Wenn Sie in Ihrem Betrieb Raucher-Gästezimmer anbieten können , ist folgendes wichtig:


ACHTUNG




Ab 1. Mai 2010 darf aus Raucher-, Gäste- oder Personalzimmer, keine Rauch- oder rauchgeruchsbelastete Luft in die angrenzenden Räume,
wie Gänge, Treppenhäuser etc. gelangen !!!