DAS BUNDES-GESETZ
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Geschlossene Räume, die mehr als einer Person als Arbeitsplatz dienen, sind ab 1. Mai 2010 rauchfrei. Davon sind alle Betriebe betroffen: in gemeinsam genutzten Räumen (Mehrarbeitsplätze, Gänge, Cafeteria, Fahrzeugen, Toiletten etc.) darf nicht mehr geraucht werden. An Einzelarbeitsplätzen ist das Rauchen weiterhin erlaubt, wenn Nichtraucher oder Jzgendlich diesen Raum nicht betreten müssen. Personen in anderen Räumen dürfen nicht durch Rauch aus Einzelarbeitsplätzen belästigt werden. Betriebe sind verpflichtet, das Gesetz umzusetzen. Sie haben die Möglichkeit, Raucherräume einzurichten, die abgetrennt, besonders gekennzeichnet und ausreichend belüftet sind.
Das BAG und das SECO werden in den nächsten Monaten Umsetzungshilfen zur Verfügung stellen.
Nichtraucherschutz Artikel 19 von SECO secoargv3art192008d1.pdf [35 KB]
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