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Einsatz im Ausland

EINSATZ VON LUFREINIGERN IN DEUTSCHLAND

Problem: Raucherlaubnis bei Einsatz von Filteranlagen in Deutschland !?

Sie wollen sicherlich wissen, wie die Behörden reagieren werden, wenn in Ihrem Lokal, in öffentlich zugänglichen Räumen oder in Büro- und Verwaltungsräumen entgegen des Gesetzes „zum Schutz“ der Nichtraucher trotzdem geraucht wird!?

Der Gesetzgeber hat für die öffentlich zugänglichen Bereiche und Gastronomiebetriebe ein Gesetz verabschiedet, dass gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, Grundrechte verletzt und, so ist im Urteil des Verfassungsgerichts Abweichende Meinung des Richters Masing zu Az.1BvR 3262/07 – und 1 BvR 402/08 – und 1 BvR 906/08 – (im Absatz 193 von 194 auf der letzten Seite des Urteils) zu lesen „ ….. Jahrhunderte alte Traditionen (Essen, Trinken, Geselligkeit und dazu zählt auch der Konsum von Tabak) die ein Teil unserer Kultur darstellen, zu beseitigen versucht. Für die Büros und Verwaltungsräume gelten schon längst die Arbeitsstätten-Richtlinien. Auf dieses Thema gehen wir im nächsten Punkt ein, aber was die Raucherlaubnis betrifft so gelten auch hier effektive Messwerte und nicht willkürliche und nur oberflächlich durchdachte Regelungen und Gesetze.

Es wurden seit Beginn dieser Raucher-Diffamierungs-Kampagne bereits einige Lokale mit Filter-Systemen ausgestattet. Dort wird entgegen der Gesetze geraucht, gegessen und getrunken. Diese Lokale werben offen mit dem Verstoß und trotzdem: keiner kommt und kontrolliert und reglementiert. Weder das Gewerbeaufsichtsamt, noch der WKD, noch die Polizei!!!!

Warum geschieht nichts???

Wie bereits oben beschrieben, wurden diese Diffamierungsgesetze nicht durchdacht und mit ziemlicher Sicherheit unter Einflussnahme nicht nur eines Lobbyisten „durch gewinkt“. Ob in Unkenntnis juristischer Grundlagen und Regeln (was undenkbar erscheint) oder „nur“ durch Ignoranz dieser sei dahin gestellt. Fakt ist, dass wenn man jemanden verklagen möchte, weil er angeblich jemanden geschädigt hat, dann muss der Geschädigte oder die Exekutive, welche den Bürger fürsorglich vor Schäden zu bewahren hat vor Gericht den hieb- und stichfesten Beweis dafür erbringen, wie und wodurch wer geschädigt wurde. Das vom Verfassungsgericht verworfene Gesetz sagt aber weder aus vor welchen Gefahren der Nichtraucher geschützt werden soll, denn passiv rauchen, also im weitesten Sinn das Einatmen eines Geruchs, stellt an sich noch keine juristisch verfolgbare Gefährdung sondern im Höchstfall eine Belästigung dar, noch werden darin Alternativen bestimmt unter welchen Voraussetzungen sowohl der Unternehmer, als auch ein Raucher sein Recht auf Selbstbestimmung wahrnehmen darf. Dieses Gesetz diskriminiert lediglich eine Bevölkerungsgruppe und greift in einer nicht
akzeptablen Art und Weise in die freie Entscheidung des Unternehmers ein. Hätte man jedem Unternehmer wenigstens die Freiheit gelassen selbst zu entscheiden, ob er seinen Betrieb als Raucherbetrieb führen und kennzeichnen will oder nicht, dann hätte jeder Mitarbeiter und jeder Besucher die Freiheit gehabt zu entscheiden, ob er dort arbeiten oder sich dort aufhalten will oder eben nicht!!!!
So etwas nennt man dann praktizierte Demokratie ….

Doch zurück zu den Fakten! Ganz im Gegensatz zu den Beamten, welche das Diktat durchsetzen sollen können wir klar nachweisen, welche gasförmigen und festen Stoffe in der Atemluft mit oder ohne Rauchen enthalten sind. Wir messen im Nanobereich (nano = milliardstel). Wir unterschreiten beim Einsatz von Raum– Luft-Filtersystemen die in den Arbeitsstätten-Richtlinien festgeschriebenen, strengen Normen nachweislich um bis zu 80%. Die Wahrheit unserer Behauptungen wird uns nach einer Vielzahl von Langzeittests nicht nur vom TÜV-Rheinland, sondern auch von anderen namhaften, international anerkannten Instituten in Zertifikaten mit Beschreibung der Versuchsreihen bestätigt. Diese Tatsache wollen wir immer wieder ausdrücklich unterstreichen.
So weisen wir u.a. nach, dass im gleichen Test-Restaurant die Messwerte bezüglich Atemluft ohne rauchen und ohne Filtersysteme um 1500% schlechter waren, als mit rauchen und dem Einsatz von Filtersystemen.

(Interessierte Kreise können bei uns die kompletten Testberichte anfordern).

Nachdem wir aber mit rauchen und ohne rauchen bei Einsatz der Filtersysteme jeden gesetzlich festgesetzten Wert weit unterschreiten und nahezu reine Luft produzieren ist es nachweislich ausgeschlossen, dass jemand gefährdet wird. Wer also sollte klagen wo es nichts zu klagen gibt, sofern man staatliche Willkür mal außer Acht lässt?????

Und hier noch mal für die durch Medienhetze unbelehrbar und aufklärungsresistent gewordenen Gutmenschen unter uns und für jeden der meint, wenn man nicht rauchen würde, wäre die Ursache allen Übels beseitigt und man benötige dann gar nicht erst Filtersysteme, dem sei hiermit nochmals drastisch verdeutlicht, dass der Schadstoff aus Zigarettenrauch in der Atemluft in geschlossenen Räumen, erstens nur ab einer bestimmten Konzentration die Gesundheit anderer beeinflussen kann und zweitens nur einen kleinen Bruchteil der in der Atemluft, speziell in geschlossenen Räumen vorhandenen Schadstoffe ausmacht.

Folglich resultiert der große Teil des Giftgemisches aus anderen Quellen wie auch immer diese heißen mögen!!!!!!!! Wir hoffen, dieser Satz ist angekommen.

Die Verursacher des Chaos um diese unseligen Gesetze, die sowohl Raucher als auch Nichtraucher dazu zwingen, auch ohne Rauchen dieses Giftgemisch einatmen zu müssen, wissen darüber Bescheid. Sie wissen, dass sie nichts in der Hand haben um das Gegenteil beweisen zu können, denn die Naturgesetze gelten auch für sie. Sie wissen oder ahnen zumindest, dass die bisher veröffentlichten, manipulierten und manipulierenden „Forschungsergebnisse“ des Krebsforschungszentrums in Heidelberg zum Thema Rauchen und Passivrauchen, sich vor jedem ordentlichen Gericht der Welt in nichts auflösen. Sie wissen, dass sie zwangsläufig jede gerichtliche Auseinandersetzung verlieren würden und daher gilt dort die „interne Anweisung“ unbedingt alles zu tun „ …. um eine gerichtliche Konfrontation zu vermeiden“, also am besten nichts zu tun um keine schlafenden Hunde zu wecken. Immerhin gibt es noch genügend Unternehmer die sich trotz der Offensichtlichkeit des Schwachsinns hinter diesem Gesetz, noch immer von der staatlichen Verwaltung, wie auch von der Lobby der militanten Nichtraucher drangsalieren lassen.

Dies ist der Grund, warum die staatliche Willkür und nicht anders ist dieser Versuch die Prohibition durch die Hintertüre wieder einzuführen zu verstehen, mit uns nicht zu machen ist.

Bisher galten Branchen wie die Tabakindustrie, die Mineralölindustrie, etc. als eine Art Monopol-Industriezweige die sich alles erlauben können. Wenn man nun nachvollzieht, wie man der Tabakindustrie seit Jahren „ins Handwerk pfuscht“ mit Werbeverboten, Vorschriften für diese ekligen Aufdrucke auf den Zigarettenpackungen, Antiraucherkampagnen, Rauchverboten in vielen Räumen und Plätzen, dann muss man sich fragen, warum nur diese Sucht bekämpft wird und nicht parallel anderen „Suchtmitteln“ wie dem Alkohol, Süßigkeiten, allem voran Coca-Cola (Aspartam) der Kampf angesagt wird. Man fragt sich, was steckt denn hinter dieser Wiedergeburt der Prohibition aus den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts. Wenn man den Umgang mit Drogenabhängigen vergleicht, beginnt man zu verstehen. Diese hat man schon seit langem kriminalisiert und bringt sie nun „von der Nadel weg“ in dem man sie auf, aus Steuerausnahmen finanzierte Ersatzdrogen umstellt!!!!! Qui bono – wem nutzt es? Der Pharmaindustrie ……… Ein Schelm wer so was denkt!!!!

Wenn man nun noch weiß, dass sich hinter Entwöhnungsprodukten bzw. -medikamenten wie „Nicorette“ ein Milliardenmarkt steckt, dann ist es nicht mehr weit zu dem Gedanken anzunehmen, dass hinter allem wie immer System steckt. Die Pharmaindustrie hat einen Milliardenmarkt entdeckt. Die von der Pharmalobby produzierten, höchst giftigen und teilweise lebensgefährlichen „Ersatzdrogen“ versprechen Gewinne, von denen die Tabakindustrie noch nicht mal zu träumen wagt.(man vergleiche nur, wie in den letzten Monaten auf verschiedenen TV-Kanälen die Häufigkeit der Werbeeinschaltungen für die Ersatzpräparate wie „Nicorette“ angestiegen sind!!) Ist erst mal die Prohibition in Sachen Tabakkonsum „durch“, wird man sich weiteren Tätigkeitsfeldern wie dem Alkohol oder den Süßigkeiten zu wenden. Diese Aussage kann heute schon mit ziemlicher Sicherheit zementiert werden. Wann und wie ist nur eine Frage der „Testergebnisse“ wie bei der Vorbereitung der Prohibition zum Thema rauchen. Entsprechende Berichte und websites aus dem Internet fügen wir zu Ihrer Information bei!
Jeder Unternehmer ist frei in seinen Entscheidungen wie er seinen Betrieb organisiert und führt solange er gesetzliche Auflagen erfüllt.

Für uns bedeutet das: jeder kann bestimmen, ob in seinem Betrieb geraucht wird oder nicht, solange niemand gefährdet wird. Die mit Luftreinigungs-Systemen gereinigte Luft ist nachweislich und offensichtlich besser als die Luft in Nichtraucherräumen und weit besser als die in den MAK’s geforderten Mindestgrenzen, also erfüllen wir alle Auflagen!

Der Gast kann frei entscheiden, ob er einen Raum in dem geraucht wird betritt oder nicht, zumal dieser als solcher gekennzeichnet ist. Nicht nur gekennzeichnet ist als Raucher-Raum, sondern als Raum mit besonders gereinigter Luft! Damit ist geltendem Gesetz genüge getan. Die Gesetze müssen nur umgesetzt und gelebt werden. Neuer Gesetze bedarf es wie so oft nicht!!!!!!



Was lernen wir daraus?

Wenn der Gesetzgeber meint, er müsse Gesetze erlassen die so tief und teilweise Existenz bedrohend in Unternehmerentscheidungen und in die Selbstbestimmungsrechte des Bürgers eingreifen, dann soll er uns nachweisen, wo es bessere, reinere und gesündere Luft gibt als in, mit Raumluft-Filtersystemen ausgerüsteten Raucherräumen!!!!!!

Die vom Gesetzgeber verordnete Norm für die Qualität der Atemluft in Nichtraucherräumen wird in den seltensten Fällen erreicht
und seltsamerweise auch nicht kontrolliert. Auf jeden Fall ist diese Luft schlechter als in den mit den Raumluft-Filtersystemen ausgerüsteten Raucherräumen. Wir erreichen also mit selbst auferlegten, wesentlich strengeren und höher gesetzten Normen in Bezug auf die Reinigung, die Reinhaltung und damit der Reinheit der Atemluft in Raucherräumen weit bessere Werte als der Gesetzgeber in seinen Nichtraucherräumen !!!!!