Rauchen gestattet
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ACHTUNG:
Die öffentlich, zugänglichen Bodenflächen der Innenräume ( Restaurant, Eingang, Gang und/oder Treppenhaus zu den WC-Anlagen und die WC-Anlagen selbst) dürfen ZUSAMMENGERECHNET nicht mehr als 80 Quadratmeter betragen !!!!
Im Bundesgesetz steht zu diesem Punkt: Die Gesamtfläche, der dem Publikum zugänglichen Räume, inklusive Eingangsbereich, Garderobe und Toiletten, darf höchsten 80 m2 betragen.
Als Berechnugshilfe für Fumoirs können Sie nachstehende Excel-Tabelle anklicken.
Excel-Tabelle: berechnungfuer80m2restaurants.xls [55 KB]
Messen Sie jeweils die Grösste Weite der Gaststube von Wand zu Wand und tragen Sie diesen Wert in die grauen Felder ein. Vergessen Sie die Höhe nicht einzutragen. In die anderen hellgrün markierten Felder können Sie die Texte für Abzüge (Bufett, Mauervorsprünge etc.) eintragen. Messen Sie diese aus und tragen sie diese ebenfallsin die grauen Felder ein. Die Abzüge werden automatisch von der zuerst eingetragenen Grundfläche abgezogen. Danach messen Sie die anderen, verlangten Flächen aus und tragen Sie ebenfalls in die grauen Felder der Excel-Liste ein. Unten rechts erhalten Sie dann das Resultat der Fläche der verlangten Räume. Liegt das Resultat über 80 m2, müssen Sie, einem Raum, um die überzählige Fläche verkleinern. Füllen Sie die Tabelle aus, sie ist selbsterklärend und es kann nichts schief gehen. Sie können nur die hellgrauen Felder mit Zahlen und die hellgrünen Felder mit Text ausfüllen, Alle anderen Felder sind gesperrt.
Es gibt Raucherlokale die Ihre Betriebsbewilligung vor dem 1. Mai 2010 erhalten haben und deren Fläche, nach dem Bundesgesetzt, zu gross sind. Diese, zu grossen Raucherlokale müssen ab 1. Mai 2010, sofern sie kein Fumoir anbieten können, rauchfrei geführt werden.
ACHTUNG: Das Bundesgesetz schreibt zu den Bedingungen, die für die Beschäftigung von Arbeitnehmenden in Raucherräumen und Raucherlokalen gelten, folgendes: Arbeitnehmende dürfen in Raucherräumen von Restaurations- und Hotelbetrieben, in Raucherlokalen und in Testräumen für Tabakprodukte beschäftigt werden, wenn Sie einer solchen Beschäftigung schriftlich zugestimmt haben. Der Schutz von schwangeren Frauen, stillenden Müttern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die im Gastgewerbebereich arbeiten, ist im Arbeitsgesetz verankert. Dies führt in der Regel dazu, dass die genannten Personen nicht in Raucherräumen und -lokalen beschäftigt werden dürfen, selbst wenn Ihr Einverständnis vorliegt.
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