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Vorschriften für unbediente Fumoirs |
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VORSICHT, SIE WERDEN ANGEGLICHEN |
Information
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IN KANTONEN MIT ERLAUBTEN FUMOIRS ODER RAUCHERRÄUMEN, DIE NICHT BEDIENT WERDEN DÜRFEN,
müssen, je nach Kanton, vorhandene Bufett- oder Schankanlagen zurück gebaut werden.
Getränke- oder Verzehrautomaten dürfen aufgestellt und betrieben werden.
In einigen Kantonen darf das angestellte Service-Personal weder Getränke noch Speisen in die Fumoirs oder Raucherräumen bringen, ebenfalls ist das Einkassieren nicht erlaubt. In wenigen Kantonen darf dies nicht einmal der Betreiber.
Wie es in Ihrem Kanton ist, sollten Sie unbedingt selbst abklären.
WICHTIG IST FOLGENDES:
Speisen und Getränke dürfen in allen Fumoirs und Raucherräumen verzehrt und getrunken werden.
Wenn sich die Gäste nicht selbst aus vorhandenen Automaten bedienen wollen und wenn Bedienung nicht erlaubt ist, müssen die Gäste die Speisen und Getränke selbst am Bufett holen und das Leergut auch wieder zurück bringen oder an einen bezeichneten Ort, im Fumoir, stellen.
In jedem Fumoir muss ein feuersicherer Kübel mit Deckel vorhanden sein, in den die Aschenbecher entleert werden können. Es ist nicht erlaubt, die vollen Aschenbecher im Nichraucherbereich zu leeren.
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TATSACHE: Die Wirtinnen und Wirte sind, vom Gesetz her, verpflichtet für Getränke und Speisen, die im Fumoir eingenommen werden, die gleichen Preise zu verlangen wie in den Nichtraucherzonen.
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ACHTUNG: Schwangere, stillende Mütter und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in Raucherlokalen oder in bedienten Fumoirs nicht für den Service eingesetzt werden. (siehe Arbeitsgesetz) Demzufolge auch nicht zum Abräumen der Tische, leeren der Aschenbecher oder zum Reinigen des Raumes.
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