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Das Gesetz schreibt klar vor: In Fumoirs oder Raucherräumen darf nicht mehr angeboten werden als im Nichtraucherbereich.
Überzeugen Sie sich selbst, in dem Sie im nachstehenden Link, auf der rechten Seite, unter: " GESETZESTEXTE " auf: Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen klicken: http://www.bag.admin.ch/themen/drogen/00041/07322/07324/index.html?lang=de
Ausgenommen sind: Getränke-, Verzehr- und Zigarettenautomaten. Ferner dürfen nur Utensilien aufgestellt werden, die mit dem Rauchen zu tun haben, wie Aschenbecher, Pfeiffenständer, Feuerzeuge etc., etc. Das bedeutet: dass alle Spielautomaten, Billardtische und Dartanlagen in den Nichtraucherbereich gestellt werden müssen.
Ausnahmen: Spiel-Automaten und Spiel-Geräte dürfen im Fumoir nur vorhanden sein, wenn sie AUCH in identischer Ausführung und in gleicher Menge im Nichtraucherbereich vorhanden sind.
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